Neue Veröffentlichung: Wie viel Geld ist angemessen? Eine Vignettenstudie zur Akzeptanz von Sanktionen im SGB II

Seit den Reformen des SGB II 2004/05 gelten Sanktionen in der Grundsicherung als zentrale Säule im aktivierenden Sozialstaat. Sozialpolitisch wird dabei häufig diskutiert, ob Sanktionen generell zulässig sind bzw. dazu führen dürfen, dass Betroffene (temporär) unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums leben. Zudem stufte das Bundesverfassungsgericht 2019 Kürzungen über 30 % der Grundsicherungsleistung als verfassungswidrig ein und mahnte einen Reformprozess an. Eine breite öffentliche Akzeptanz der veränderten Sanktionspraxis könnte erreicht werden, wenn empirische Evidenz zur Wahrnehmung solcher Sanktionen den Reformprozess begleitet. Der Beitrag untersucht mittels einer Vignettenanalyse, welche Sanktionen in der Bevölkerung akzeptiert werden, wenn hypothetische Sozialleistungsbeziehende ihre Mitwirkungspflicht verletzen. Eine Mehrheit der repräsentativen deutschen Stichprobe (N = 2621) befürwortet eine als Sanktion verhängte Leistungskürzung bis 30 % der Grundsicherungsleistung. Eine geringe Motivation zur Arbeitssuche, Terminversäumnisse mit den Fachberaterinnen und ein ausländischer Name erhöhen für sich genommen, aber vor allem in Kombination miteinander, die Akzeptanz von Sanktionen signifikant. Das Alter der hypothetischen Sozialleistungsbezieherinnen spielt dagegen nur eine marginale Rolle.

Philipp Linden (2021): Wie viel Geld ist angemessen? Eine Vignettenstudie zur Akzeptanz von Sanktionen im SGB II. In: WSI 74 (6), S. 454–462.